Alle Informationen zu Maßnahmen aufgrund der aktuellen Situation

Um die Verbreitung des Corona-Virus' zu verlangsamen, haben auch wir verschiedene Maßnahmen getroffen. Wir stellen ein breites Mobilitätsangebot zur Verfügung und treffen im Energie- und Trinkwasserbereich vorsorgliche Maßnahmen. Als Kunde der Stadtwerke Münster haben Sie keine Einschränkungen.
Wir stehen im engen Kontakt mit der Stadt Münster und stimmen unsere Handlungen mit ihr ab.
- Corona-Situation macht Fahrplanänderungen notwendig
- Öffnungszeiten Kundenzentren
- Aktuelles Fahrplanangebot
- Verhalten in den Bussen und an den Haltestellen
- Ticketverkauf
Aktuelle Informationen
Ab 8. Dezember 2021
08.12.21 - 10.01.22 Flexible Verstärkerbusse statt 10-Minuten-Takt / Linien 5, 12, 13, N85
Corona-Situation macht Änderungen notwendig
Feste Zusatzbusse auf den Linien 5 und N85, sowie die Linien 12 und 13 werden bis zum Ende der Weihnachtsferien zu flexiblen Verstärkern umgewandelt, die durch die Stadtwerke-Leitstelle nach Bedarf auf allen Linien eingesetzt werden können.
- Linie 5
Statt den Verstärkern auf der Linie 5 zwischen Berg Fidel, Hauptbahnhof und Gievenbeck können Fahrgäste auf die regulären Fahrten der Linie 5 zwischen Hiltrup und Nienberge ausweichen, die wie gewohnt fahren. - Linie 12
Montag - Freitag: Als Ersatz für die Linie 12 zwischen Hauptbahnhof und Gievenbeck stehen unter anderem die Linien 11 und 22 bereit.
Samstag: Nach regulärem Fahrplan - Linie 13
Statt der Linie 13 können zwischen Hauptbahnhof und Technologiepark auch die 2, 9 oder R72/R73 genutzt werden.
- Linie N85
Zudem entfallen die nur am Wochenende eingesetzten Verstärker auf der Linie N85. Sie fährt damit in gleichen Takt wie die anderen Nachtbuslinien.
Stadtwerke mobilé am Hauptbahnhof, der CityShop in der Innenstadt und das Kundenzentrum am Hafenplatz für Besucherinnen und Besucher geöffnet.
Aktuell können wir nur Besuchern mit einem 2G-Nachweis (genesen oder geimpft) Einlass gewähren, die eine medizinische Maske tragen. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind den immunisierten Personen gleichgestellt.
Bitte halten Sie beim Zutritt Ihren 2G-Nachweis und ein amtliches Ausweispapier bereit.
Auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wird an beiden Standorten streng geachtet. Sollten Sie Erkältungssymptome haben, bitten wir Sie höflich, unsere Kundenzentren derzeit nicht zu besuchen.
Stadtwerke mobilé
- montags bis freitags von 9 - 19 Uhr
- samstags von 9 - 14 Uhr
Servicecenter am Hafenplatz
- montags bis freitags von 9 -16 Uhr
- nur mit telefonischer Terminvereinbarung unter 0251.694-1234
Stadtwerke CityShop
- montags bis freitags von 9 -17 Uhr
Selbstverständlich erreichen Sie uns auch telefonisch und online
Von A wie Anmeldung bis Z wie Zählerstand – nahezu alles rund um Energieverträge und PlusCard lässt sich im Kundenportal online erledigen oder telefonisch klären.
Für Auskünfte zu Energie, PlusCard, Stadtwerke allgemein
- montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter 0251.694-1234
- per E-Mail an info(at)stadtwerke-muenster.de
Fragen zum Busverkehr beantworten wir Ihnen
- rund um die Uhr unter 0251.694-1515
- per E-Mail an mobile(at)stadtwerke-muenster.de
Aktuelles Fahrplanangebot
- Busse und LOOPmünster sind wieder regulär unterwegs
In den Fahrzeugen gilt weiterhin die Pflicht eine Maske zu tragen.

Elektronische Fahrplanauskunft und münster:app
Nutzen Sie die elektronische Fahrplanauskunft und die münster:app, um Ihre Verbindung zu überprüfen.
Die nächsten Abfahrten an Ihrer Haltestelle können Sie unter www.stadtwerke-muenster.de/fis aufrufen.
Telefonische Informationen zum Fahrplanangebot erhalten Sie unter der Rufnummer 0251-694.1515.
Verhalten in den Bussen und an den Haltestellen
3G-Regel

Fahrgäste müssen geimpft, genesen oder getestet sein.
Die 3G-Pflicht gilt in allen Bussen und LOOPmünster-Fahrzeugen, sowie in Fern- und Nahverkehrszügen (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress). An Bahnsteigen, Haltestellen und in Gebäuden ist kein 3G-Nachweis erforderlich.
- geimpft (vollständig)
- genesen (in den letzten sechs Monaten)
- getestet (negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen amtlichen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden))
Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sowie Schülerinnen und Schüler aller Schulformen sind von der 3G-Regel ausgenommen und müssen keinen Nachweis erbringen, da sie im Rahmen des Schulbetriebes regelmäßig getestet werden. Das gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler. In den Ferienzeiten gilt die 3G-Regel.
Azubis ab 16 Jahren gelten an Unterrichtstagen als Schüler und damit als getestet, an Anwesenheitstagen im Betrieb als Arbeitnehmer und damit als 3G-relevant. Studierende an Universitäten, Fachhochschulen und weiteren Hochschulen müssen bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel den 3G-Nachweis mit sich führen.
Überprüft wird die Einhaltung wie im Infektionsschutzgesetz vorgesehen stichprobenartig durch eingesetztes Kontrollpersonal, zum Beispiel
bei Ticketprüfungen. Fahrgäste sind verpflichtet, auf Nachfrage einen entsprechenden 3G-Nachweis in digitaler oder Papierform sowie ein Ausweisdokument vorzulegen. Wer keinen 3G-Nachweis vorlegen kann, muss das Fahrzeug am nächsten Halt verlassen und mit einem
Bußgeld von 250 Euro rechnen.
Die 3G-Nachweispflicht gilt vorerst bis zum 19. März 2022.
Maskenpflicht

In allen Bussen und Bahnen sowie im LOOPmünster gilt für alle Personen die Pflicht, mindestens eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) zu tragen.
Die Verpflichtung zum Tragen der Maske besteht in Bus & Bahn sowie im LOOPmünster unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands weiterhin. Erlaubt sind medizinische Masken (sogenannte OP-Masken) oder Masken des Standards FFP2, KN95 oder N95. Tragen Sie die Bedeckung auch während der ganzen Fahrt, ziehen Sie sie auch nicht zum Telefonieren oder ähnlichem herunter.
- Stoffmasken, Schals und Visiere sind für Fahrgäste nicht erlaubt.
- Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Achtung: Bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht droht eine Strafe von 150 Euro, die die Polizei und das Ordnungsamt verhängen.
- Bitte beachten Sie die Hygienevorgaben der Corona-Schutzverordnung.
- Halten Sie nach Möglichkeit Abstand.
- Nutzen Sie zudem zum Ein- und Ausstieg alle Türen.
Übrigens: Solange der Busfahrer oder die Busfahrerin hinter dem Steuer jederzeit Abstand zu anderen Personen einhalten kann und durch eine Scheibe vom Fahrgastraum getrennt ist, muss dort keine Maske getragen werden - erlaubt ist es aber natürlich.
Die Busse werden vor allem in der Nacht gründlich gereinigt. Trotzdem bitten wir Sie dringend, die im Bus ausgehängten Verhaltensregeln zu beachten. Die Busse sind keine desinfizierten Räume.
Haltestellen: Keine Maskenpflicht an den Haltestellen im Freien
Es besteht keine Maskenpflicht an an Haltestellen, vollverdachten Stationen und Bahnsteigen.
Trotzdem wird weiterhin auch im Freien das Tragen einer Maske dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, typischerweise ist das insbesondere in Warteschlangen und Anstellbereichen der Fall.
Die Maskenpflicht gilt weiterhin in den Fahrzeugen und Gebäuden des öffentlichen Nahverkehrs, z.B. Bus & Bahn, LOOPmünster und in Bahnhöfen, Empfangshallen, Reisezentren und Unterführungen.
Maskenpflicht in der Innenstadt und am Hauptbahnhof
Ab Freitag, 26. November, gilt in Münsters Innenstadt eine Maskenpflicht. Eine entsprechende Allgemeinverfügung regelt, dass zwischen 10 und 22 Uhr in allen zentralen Fußgängerzonen und deren Seitenstraßen bis zum Bahnhof eine medizinische Maske getragen werden muss.
Ticketverkauf

Der Ticketverkauf im Bus ist möglich, da die Busse mit einer Trennscheibe zum Fahrer ausgerüstet sind. Bitte bleiben Sie beim gesamten Verkaufsvorgang hinter der Scheibe.
Statt das Ticket im Bus zu kaufen, empfehlen wir bargeldlos und kontaktlos unterwegs zu sein.
Nutzen Sie:
- das elektronische 90 MinutenTicket
- die Vorverkaufsstellen und Automaten
- die münster:app oder den „DB Navigator“.
Ticket sind dort deutlich günstiger als im Bus. Mit dem 90 MinutenTicket bezahlen Sie z.B. nur 2,20 Euro statt 3,30 Euro.